AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Reise
Diese Reisebedingungen sind Vertragsbestandteil, ergänzen die gesetzlichen Regelungen, die Regelungen und Bestimmungen mit dem Reiseunternehmen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und der Geheimpunkt GmbH. Die Verträge, die der Kunde mit den Reiseanbietern direkt abschließt, bleiben von diesen Reisebedingungen unberührt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklären.
Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS), kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.
2. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
2.1 Reisedokumente
Der Kunde ist für die Recherche über Notwendigkeit Reisedokumente und Impfungen und die Beschaffung dieser selbst verantwortlich. GeheimPunkt GmbH informiert in der Regel über nötige Dokumente und Impfungen ohne Gewähr. In Ausnahmefällen werden einige Dokumenten (z.B. Visum) von Geheimpunkt GmbH besorgt.
2.2 Voraussetzungen Reiseteilnahme
Der Reisende hat selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen. Grundsätzlich gelten alle Reisen für Erwachsene. Gerne nehmen wir Kinder und Jugendliche nach vorheriger Absprache zu bestimmten Reisezielen mit.
2.3 Kein Antritt der Reise
Kann die Reise in Folge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gelten die Regelungen zum Rücktritt entsprechend.
3. Zahlungen
Mit der verbindlichen Buchung der Reise wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Bestätigung der Reise genannte Konto der Fa. Geheimpunkt zu überweisen. Die restlichen 50% müssen 8 Wochen vor Reisestart auf dem Konto der Fa. Geheimpunkt GmbH eingegangen sein. Der Kunde ist für das fristgemäße Eintreffen des Geldes verantwortlich.
Eine Paypal-Zahlung ist nur für den kompletten Reisepreis und mit Übernahme der entstehenden Kosten durch den Kunden möglich. Bitte uns auf eine paypal-Rechnung ansprechen.
Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nach Rücksprache – ebenfalls nur für den kompletten Reisepreis – und mit Übernahme der entstehenden Kosten durch den Kunden möglich.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Geheimpunkt GmbH berechtigt, auch ohne Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten, wobei dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Punkt 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen belastet werden.
4. Preise
Die Preise ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Preise gelten -sofern nicht ausdrücklich anders angegeben- pro Person. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung dieser Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
6. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften der Geheimpunkt GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. Zusätlich zu den tatsächlich entstehenden Kosten für Umbuchungen wird eine Bearbeitungspauschale von 50.- EUR erhoben, für die ebenfalls der Reisende und der Dritte haften.
7. Rücktritt bzw. Nichtantritt der Reise
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Geheimpunkt GmbH. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich als Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevermittlungsvertrag bzw. den Reisevertrag mit dem Drittanbieter zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann die Geheimpunkt GmbH den Ersatz Ihrer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat die Geheimpunkt GmbH wie gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet: Erfolgt der Rücktritt bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt vom 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 90% des Gesamtreisepreises, ab dem 7. Tag vor Reisebeginn und danach fallen 100% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angefallene Pauschale sei.
8. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
Wenn die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise oder einem Kursangebot nicht erreicht wird, kann die Geheimpunkt GmbH von dem Reisevermittlungsvertrag sowie den vermittelten Reisevertrag bei Reisezielen in Deutschland und Österreich bis spätestens zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, bei allen anderen Reisezielen bis spätestens zum 28. Tag vor Reiseantritt. Sie können die Teilnahmen an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Kooperationspartner der Geheimpunkt GmbH in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich gegenüber der Geheimpunkt GmbH abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Alleinreisende im Doppelzimmer
Ein Hauptanliegen von Cacher-Reisen ist es, Gleichgesinnte um die Welt zu schicken. Gruppen finden sich, Freundschaften entstehen. Deshalb sollen alle mitfahren können und die hohen Einzelzimmerzuschläge schrecken häufig von einer Reise für einzelne Personen ab. Nicht immer findet sich im Freundes- und Bekanntenkreis ein Mitreisender. So geht es vielen und wir von Cacher-Reisen wollen hier vermitteln. Deshalb ist es bei uns meist möglich, 1/2 Doppelzimmer zu buchen. D.h. man zahlt den Doppelzimmerpreis und teilt dieses mit einem weiteren Reiseteilnehmer des gleichen Geschlechts, den man zuvor vielleicht noch nicht kannte. Cacher-Reisen versucht, geeignete Konstellationen zusammenzustellen und zwei bisher unbekannte Cacher in einem Doppelzimmer übernachten zu lassen. Sollte dies (im Ausnahmefall) nicht möglich sein, besteht 4 Wochen vor Start der Reise für die Teilnehmer die Möglichkeit auf ein Einzelzimmer upzugraden oder kostenfrei von der Reise zurück zu treten. Ebenso kann bei der Buchung eines 1/2 Doppelzimmers ein Wunschpartner angegeben werden. Fa. Geheimpunkt GmbH wird immer versuchen, diesen Wünschen nachzukommen. Ein Anrecht daruf besteht von Seiten des Kunden jedoch nicht.
10. Kündigung wegen besonderer Umstände
Erhält die Geheimpunkt GmbH vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründe, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, ist die Geheimpunkt GmbH berechtigt, dafür zu sorgen, dass das Reiseunternehmen unverzüglich von dem vermittelten Reisevertrag zurücktritt. In einem solchen Fall steht auch der Geheimpunkt GmbH als Reisevermittlerin ein Schadensersatz in Anspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, der Geheimpunkt GmbH gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei erheblicher Beeinträchtigung, Gefährdung oder Erschwerung der Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss und Reisevermittlung noch nicht absehbar war, können sowohl der Kunde, als auch die Geheimpunkt GmbH als Reisevermittlerin, als auch das Reiseunternehmen den Vertrag kündigen. Die relevanten Rechte und Pflichten einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
11. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationaler Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch aus Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.000,00 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für den Sachschaden auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12. Ausschlussfristen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reisevermittlung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise bei der Geheimpunkt GmbH als Reisevermittlung, Hanomaghof 2, 30449 Hannover geltend machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise als solche ist bei den jeweiligen Vertragspartnern geltend zu machen. Die Geheimpunkt GmbH ist nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bezüglich dieser bevollmächtigt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gegenüber der Fluggesellschaft. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Ansprüche sind auch direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.
13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und gespeichert, die für die Reisevermittlung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege notwendig sind. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. Alle Mitarbeiter und Leistungsträger sind von der Geheimpunkt GmbH zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
14. Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Geheimpunkt GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Hannover. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.